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Mahnung und Vollstreckung durch die Kommune; Informationen

Die Einnahmen der Kommunen sind rechtzeitig und vollständig einzuziehen, ihr Eingang ist zu überwachen.

Für Sie zuständig

Hausanschrift

Hauptstraße 64
82284 Grafrath

Postanschrift

Hauptstraße 64

82284 Grafrath

Telefon

+49 8144 9304-0

Leistungsdetails

Gehen Einnahmen bzw. Einzahlungen nicht rechtzeitig ein und sind sie erfolglos angemahnt, so hat die Kasse unverzüglich die Vollstreckung einzuleiten oder zu veranlassen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Einnahme bzw. Einzahlung öffentlich-rechtlicher (z. B. aus Abgaben) oder zivilrechtlicher Natur (z. B. Kaufpreis für die Veräußerung von Sachanlagen der Gemeinde) ist.

Stand: 09.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration