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Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.

Ansprechpartner - Landratsamt Oberallgäu

Arbeitsbereich Ausländerrecht allgemein/Aufenthaltsgenehmigungen

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