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Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen; Anzeige

Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, so ist dies dem örtlich zuständigen Gewerbeaufsichtsamt oder Bergamt anzuzeigen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Dezernat 21 – Bauarbeiterschutz und Sprengwesen

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