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Leistungssport; Beantragung einer Betriebskostenförderung für eine Trainingsstätte für den Nachwuchsleistungssport

Der Freistaat Bayern fördert die laufenden Ausgaben von leistungssportlichen Trainingseinrichtungen (Bundesstützpunkte / Landesstützpunkte).

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten

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