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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Stadt Neutraubling

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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93073 Neutraubling

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