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Gewerbebetrieb; Beantragung der befristeten Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

Sie können einen Gewerbebetrieb nach dem Tode des Gewerbetreibenden/der Gewerbetreibenden auch ohne eine befähigte Stellvertreterung fortführen. Sie müssen die Gestattung beantragen.

Markt Garmisch-Partenkirchen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1651
82456 Garmisch-Partenkirchen