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Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung

Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

21 Ausländer- und Asylangelegenheiten

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