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Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung

Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Landratsamt Roth

Personenstands- und Ausländerwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Weinbergweg 1
91154 Roth

Postanschrift

91152 Roth