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Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Marktplatz 1
87700 Memmingen
Postfach 1853
87688 Memmingen