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Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Landratsamt Kronach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Güterstr. 18
96317 Kronach

Postanschrift

Güterstraße 18
96317 Kronach