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Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Landratsamt Passau

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen

Hausanschrift

Domplatz 11
94032 Passau

Postanschrift

Postfach 1972
94009 Passau