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Gaststättenbetrieb; Anzeige der Weiterführung nach dem Tod der inhabenden Person

Nach dem Tode eines/einer Gewerbetreibenden kann ein privilegierter Personenkreis den Gaststättenbetrieb fortführen. Dies muss der zuständigen Behörde angezeigt werden

Landratsamt Forchheim

FB 31 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

Postanschrift

91299 Forchheim