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Feuerwerk; Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Das Formular dient der Anzeige eines Feuerwerks mit pyrotechnischen Gegenständen durch den Inhaber einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG).

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G22 – Sprengwesen

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