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Fremdenverkehrsbeitrag; Zahlung

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird in Fremdenverkehrsgemeinden von den selbständig Tätigen, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, erhoben. Grundlage hierfür ist eine Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Gemeinde.

Verwaltungsgemeinschaft Hinterschmiding

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
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und

13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Dorfplatz 23
94146 Hinterschmiding

Postanschrift

Dorfplatz 23
94146 Hinterschmiding