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Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau

Wenn eine Ihrer Mitarbeiterinnen, Schülerinnen oder Studentinnen Ihnen mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, müssen Sie dies dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt mitteilen.

Ansprechpartner - Regierung von Mittelfranken

Dezernat 11 - Jugendarbeits- und Mutterschutz; Heimarbeiterschutz

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