Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.
Beschreibung
Die Landkreise können durch Rechtsverordnung einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden oder deren Zusammenschlüssen mit deren Zustimmung übertragen, wenn eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung gewährleistet ist und die Festlegungen des Abfallwirtschaftsplans nicht entgegenstehen. Das Einsammeln, Befördern und die Entsorgung von Bioabfällen kann der Landkreis im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden oder ihren Zusammenschlüssen übertragen; auf Antrag kreisangehöriger Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse soll der Landkreis diese Aufgaben übertragen.
Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet. Sie stellen insbesondere Grundstücke, Einrichtungen und Personal zur Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen bereit. Vor der Festlegung solcher Maßnahmen hat der Landkreis den kreisangehörigen Gemeinden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Kosten für die Leistungen der kreisangehörigen Gemeinden trägt der Landkreis.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Hohenwarth)
- Für die Abfallentsorgung sind die Kreiswerke Cham zuständig.
- Weitere Informationen erhalten Sie auf deren Homepage bzw. den unten genannten Links (siehe "Weiterführende Links")
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Hohenwarth)
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Online-Verfahren, lokal begrenzt:
Abfuhrtermine ermitteln
Sie könne die Abfuhrtermine ermitten, herunterladen oder als E-Mail-Benachrichtigung versenden.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Hohenwarth)
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Kreiswerke Cham, InfoService
Homepage Kreiswerke Cham, InfoService
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Wertstoffhof Hohenwarth
Homepage Kreiswerke Cham, WH Hohenwarth
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Stand: 10.02.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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Gemeinde Hohenwarth - Abfallentsorgung
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