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Straßenausbaubeiträge; Erhebung

Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben.

Gemeinde Gerolsbach

Bauordnungsrecht, Wasser-, Abwassergebühren, Projekte

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Hofmarkstraße 1
85302 Gerolsbach

Postanschrift

Hofmarkstraße 1
85302 Gerolsbach