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Schulsportstätte; Schulaufsichtliche Genehmigung von Baumaßnahmen

Für die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten von Schulsportanlagen ist eine schulaufsichtliche Genehmigung erforderlich. Für die Erteilung sind die Regierungen zuständig.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 40.2 – Grund- und Mittelschulen - Personal, Organisation

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