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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Hausanschrift

Rosenheimer Str. 26
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Postanschrift

Rosenheimer Str. 26

85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Telefon

+49 8102 88-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales