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Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung

Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.

Regierung von Schwaben

Sachgebiet 15 - Zentrale Ausländerbehörde Schwaben

Öffnungszeiten

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Allgemein

Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag, Donnerstag und Freitag 08:30 Uhr - 11:45 Uhr
Dienstag und Mittwoch 08:30 Uhr - 11:45 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00Uhr
sowie vorrangig nach persönlicher Terminvereinbarung

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