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Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz
91205 Lauf a.d.Pegnitz