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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

N-Ergie (Stromversorgungsunternehmen)

N-Ergie (Stromversorgungsunternehmen)

Hausanschrift

Am Plärrer 43
90429 Nürnberg

Postanschrift

Am Plärrer 43

90429 Nürnberg

Telefon

+49 911 802-01

Webseite

www.n-ergie.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales