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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Zweckverband Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen

Hausanschrift

Regens-Wagner-Str. 8
89407 Dillingen a.d.Donau

Postanschrift

Regens-Wagner-Str. 8

89407 Dillingen a.d.Donau

E-Mail

info@dsdl.de

Telefon

+49 9071 50390

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales