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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Elektrizitätswerk Tegernsee Vertriebs- und Service-KG

Hausanschrift

Hochfeldstraße 3
83684 Tegernsee

Postanschrift

Postfach 1153

83681 Tegernsee

Telefon

+49 8022 1830

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales