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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Gefrees

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
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+ nach Vereinbarung

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95482 Gefrees

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