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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Stadt Bad Griesbach i.Rottal

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Di
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Mi
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Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
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Terminvereinbarung unter +49 8532 792-0

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Schloßberg 18
94086 Bad Griesbach i.Rottal

Postanschrift

Schloßberg 18
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