Logo Bayernportal

Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Markt Au i.d.Hallertau

Für Sie zuständig

Markt Au i.d.Hallertau - Amt 3 - Bauamtsleitung

Markt Au i.d.Hallertau

Hausanschrift

Untere Hauptstraße 1
84072 Au i. d. Hallertau

Postanschrift

Untere Hauptstraße 2

84072 Au i. d. Hallertau

Telefon

+49 8752 178-27

Leistungsdetails

Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).

  • Öffentliche Grünflächen; Pflege
    Öffentliche Grünflächen haben einen hohen Stellenwert für die Ökologie in den Gemeinden. Sie bieten vielfältigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verbessern als Staub-, Abgas- und Lärmfilter das Lokalklima.
Stand: 05.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales