Selbstständige; Soziale Sicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Selbstständige unterliegen grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Endet jedoch eine bestehende Versicherungspflicht oder eine Familienversicherung, schließt sich nahtlos eine freiwillige Versicherung an, die wirksam wird, sofern das Mitglied nicht von seinem Austrittsrecht - bei Nachweis einer anderen Absicherung im Krankheitsfall - Gebrauch macht (Freiwillige Versicherung).
Gesetzliche Krankenkassen
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Status: 19.12.2020
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Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
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