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Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen

Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Ausländerwesen, Wahlen, Personenstandsrecht - Sachgebiet 43

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