Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Personalaufwand
Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen werden auf Antrag des Schulträgers staatlich gefördert. Für den notwendigen Personalaufwand werden pauschalierte Zuschüsse gewährt.
Description
Zweck
Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger bei der Finanzierung des Personalaufwands unterstützt werden.
Gegenstand
Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Leistungen für den Personalaufwand gewährt
Die Schulträger erhalten für jedes Schuljahr für den notwendigen Personalaufwand pauschalierte Zuschüsse. Leistungen nach Art. 31 Abs. 1 und 2 BaySchFG werden erst gewährt, wenn die Schule zumindest zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden hat. Bis dahin beschränken sich die Leistungen auf 65 v. H. der Leistungen. Die Zuordnung staatlicher Lehrkräfte ist nur bei staatlich anerkannten Grundschulen und Mittelschulen möglich.
Förderempfänger
Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.
Prerequisites
Unter anderem:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
- Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
- Sicherstellung der wirtschaftlichen und rechtlichen Stellung der Lehrkräfte nach Art. 97 Abs. 1 BayEUG (vgl. Art. 29 Abs. 3 BaySchFG)
Procedure
Die Abwicklung der pauschalierten Leistungen für den notwendigen Personalaufwand erfolgt zentral durch das Landesamt für Schule.
Special notes
Ersatzschulen dürfen nur mit staatlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Der Antrag für die Genehmigung ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen (weitere Hinweise siehe unter "Verwandte Themen"). Falls Sie beabsichtigen eine Schule zu gründen bzw. eine staatliche Förderung zu beantragen, bitten wir frühestmöglich die örtlich zuständige Regierung zu kontaktieren, um Fehler oder Mängel bei der Antragsstellung zu vermeiden.
Required documents
-
Required document, Bavaria-wide:
unter anderem: Nachweis der Gemeinnützigkeit
(Gemeinnützigkeit wird vom zuständigen Finanzamt bescheinigt.)
- Required document, Bavaria-wide: ggf. weitere Unterlagen
Forms
-
Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Pauschalierung des Personal- und Schulaufwands der privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen gemäß Art. 31 Abs. 1 und Art. 32 Abs. 1 Satz 1 (BaySchFG)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
-
Form, Bavaria-wide:
Verwendungsbestätigung der Zuschüsse bei privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen (§ 14 a AVBaySchFG)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Legal bases
-
Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 31 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
Related issues
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Sonderzuschusses für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener Schwerbehinderung
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für Baumaßnahmen
- Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Zuschusses für den Schulaufwand
Status: 11.09.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Responsible for you
-
Bayerisches Landesamt für Schule
Postal address
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Phone
+49 (0)9831 686-0
Fax
+49 (0)9831 686-199
Secure request form
Email
Website
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.