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Ausbildungsförderung; Beantragung für Schülerinnen und Schüler

Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Arbeitsbereich 332: Schulangelegenheiten

Öffnungszeiten

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