Spätaussiedler; Beantragung der Anerkennung einer Prüfung und Befähigungsnachweises für Agrarberuf
Die Anerkennung von Zeugnissen und Befähigungsnachweisen von Spätaussiedlern in Bayern für die Agrarberufe ohne Ausbildungsgänge im Hochschulbereich muss beantragt werden.
Description
Gemäß § 10 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) sind Prüfungen und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die Spätaussiedler bis zum 8. Mai 1945 im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstand vom 31. Dezember 1937 abgelegt oder erworben haben.
Gemäß § 10 Abs. 2 BVFG sind Prüfungen und Befähigungsnachweise anzuerkennen, die Spätaussiedler in den Aussiedlungsgebieten abgelegt oder erworben haben, wenn sie den entsprechenden Prüfungen oder Befähigungsnachweisen im Geltungsbereich des Grundgesetzes gleichwertig sind.
§ 10 ist gemäß § 7 Abs. 2 BVFG auch entsprechend anzuwenden auf den Ehegatten und die Abkömmlinge von Spätaussiedlern, die die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 oder 2 BVFG nicht erfüllen, aber die Aussiedlungsgebiete im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen haben.
Deadlines
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Befähigungsnachweis
als Ablichtung vom Original sowie eine Übersetzung
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Arbeitsbuch
im Original und Übersetzung als Kopie
- Required document, Bavaria-wide: Lebenslauf
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Nachweis über die Zugehörigkeit zum antragsberechtigten Personenkreis
Vertriebenenausweis (AB Vertriebene)
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Geburtsurkunde
bei Namensänderung
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Heiratsurkunde
bei Namensänderung
Forms
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Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG), Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) und Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
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Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 10 Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
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Status: 22.12.2020
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