Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung; Informationen
Beschreibung
Arbeitsuchende Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber können die Arbeitsvermittlung zur Begründung von Arbeitsverhältnissen (auch Heimarbeitsverhältnissen) grundsätzlich unentgeltlich in Anspruch nehmen. Dies gilt entsprechend für die Vermittlung in berufliche Ausbildungsverhältnisse.
§§ 35 ff Sozialgesetzbuch III; § 16 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II
Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Fachvermittlung für Angehörige bestimmter Berufe
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 16 Sozialgesetzbuch II (SGB II)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Sozialgesetzbuch III
Rechtsbehelf
Widerspruch, sozialgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Stand: 21.04.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.