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Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

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Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Erlangen

Ergänzung: Stadt Erlangen

Für Sie zuständig

Stadt Erlangen - Team Abwassergebühren

Stadt Erlangen

Hausanschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61
91052 Erlangen

Postanschrift

Werner-von-Siemens-Straße 61

91052 Erlangen

Leistungsdetails

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Die Abwassergebühren (in der BGS/EWS Kanalbenutzungsgebühren genannt) bestehen in Erlangen seit dem 1.1.2015 aus der
Schmutzwassergebühr und der Niederschlagswassergebühr.

Die beiden Gebührenarten werden jeweils mit gesonderten Bescheiden erhoben.

Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach der Wassermenge in m³, die in den Kanal eingeleitet wird. Diese entspricht in der Regel weitgehend dem verbrauchten Frischwasser, kann aber auch beispielsweise eingeleitetes Zisternen- oder Brunnenwasser mit umfassen. Sie wird als Jahresgebühr festgesetzt.
Zur Erstellung der Gebührenbescheide arbeitet der Entwässerungsbetrieb mit den Erlanger Stadtwerken (ESTW) zusammen.
Für Rückfragen können Sie sich entweder telefonisch unter +(49) 09131 / 823 - 4141 oder per Mail an kundenzentrum@estw.de an das Kundencenter der ESTW wenden.
Bitte geben Sie bei Überweisungen immer die im Bescheid oder mit gesondertem Schreiben mitgeteilte Kundennummer und
Verbrauchsstellennummer mit an!

Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach dem Anteil des jeweiligen Grundstücks, von dem Niederschlagswasser in die öffentliche Entwässerungsanlage eingeleitet wird oder abfließt. Zumeist wird dieser Anteil mit einem Gebietsabflussbeiwert (GAB) des Grundstücks ermittelt und per Bescheid festgesetzt (Details siehe § 11 BGS/EWS).
Dieser Bescheid ist als Dauerbescheid solange gültig, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.
Maßgeblich für die Gebührenhöhe sind alle bebauten, befestigten und in die öffentliche Kanalisation entwässernden Grundstücksflächen.
Falls diese um mindestens 20 Prozent oder 250 m² von den im Bescheid genannten Flächen abweichen, kann mit einem Antrag auf Einzelveranlagung (siehe Formblatt) die gebührenpflichtige Fläche und damit die zu zahlende Gebühr korrigiert werden.
Die Korrektur erfolgt über einen neuen Festsetzungsbescheid.
Bitte geben Sie bei Überweisungen immer das im Bescheid angegebene Kassenzeichen an!

Mit Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2020 wurden die Abwassergebührensätze ab 1.1.2021 wie folgt festgesetzt:

  • Schmutzwasser: 1,92 €/m³
  • Niederschlagswasser: 0,77 €/m²

Weitere Informationen zur Gebührenberechnung und zu den Gebührenarten finden Sie in der BGS/EWS sowie dem dazugehörigen Plan mit den GAB für das Stadtgebiet Erlangen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne über die auf der Seite angegebenen Kontaktdaten an uns.

Ergänzung: Stadt Erlangen

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Stand: 03.03.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration