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Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von krankenpflegerischen Tätigkeit gegen Entgelt ist unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Landratsamt Schwandorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
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08:00 Uhr - 15:30 Uhr
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Fr
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Hausanschrift

Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf

Postanschrift

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