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Das Erbringen oder Anbieten von krankenpflegerischen Tätigkeit gegen Entgelt ist unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
63736 Aschaffenburg