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Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung

Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Neu-Ulm

FB 51 - Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, Integration

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