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Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 4 - Sg. 46 - Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung

Öffnungszeiten

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Mo. – Do. nach Terminvereinbarung bis 17:00 Uhr

Das Bauamt ist telefonisch am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag erreichbar. Persönliche Beratungstermine sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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Postanschrift

Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm