Erbschaftsteuer; Informationen
Wenn im Rahmen eines Todesfalles Vermögen auf eine andere Person übertragen wird, so unterliegt dieser Vorgang der Erbschaftsteuer.
Beschreibung
Ein Erwerb von Todes wegen liegt unter anderem bei einer Vermögensübertragung aufgrund
- einer Erbschaft (gesetzlich, testamentarisch oder erbvertraglich),
- eines Vermächtnisses,
- eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches,
- einer Auflage,
- einer Schenkung auf den Todesfall oder
- eines vom Erblasser zugunsten des Erwerbers geschlossenen Vertrages
vor. Auch eine Abfindung für den Verzicht auf einen Pflichtteilsanspruch oder die Ausschlagung einer Erbschaft bzw. eines Vermächtnisses führt zu einem Erwerb von Todes wegen.
Bei der Erbschaftsteuer richten sich die Freibeträge nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erwerber und Erblasser. Die Steuersätze sind vom Verwandtschaftsverhältnis und von der Höhe des Erwerbes abhängig.
Formulare
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Formular, bayernweit:
Formulare Erbschaftsteuer
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
Rechtsbehelf
Einspruch
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Stand: 06.04.2022
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