Logo Bayernportal

Bauvorhaben; Beantragung der bauaufsichtlichen Zustimmung

Bauvorhaben bedürfen keiner Baugenehmigung bzw. Bauüberwachung durch die untere Bauaufsichtsbehörde, wenn sie einer Baudienststelle übertragen wurden. Dafür ist ggf. eine Zustimmung der Regierung (höhere Bauaufsichtsbehörde) einzuholen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 34 – Städtebau, Bauordnung

Anzahl: 1