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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Gemeinde Marzling

Finanzwesen / Kämmerei

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Freisinger Straße 11
85417 Marzling

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Freisinger Straße 11
85417 Marzling