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Schülerbeförderung; Beantragung der Erstattung von Schulwegkosten

Die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg wird von den Aufgabenträgern der Schülerbeförderung organisiert und sichergestellt. Sie sind auch für die Kostenerstattung zuständig.

Landratsamt Starnberg

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg