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Fischfang; Beantragung einer Genehmigung zur Ausstellung von Erlaubnisscheinen

Wer an einem Gewässer nicht selbst Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, muss zusätzlich zum Fischereischein einen gültigen Erlaubnisschein besitzen. Aussteller ist der Fischereiberechtigte oder mit dessen Einwilligung der Fischereipächter.

Landratsamt Haßberge

FB 11 Kommunalwesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
8:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr

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Am Herrenhof 1
97437 Haßfurt

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Am Herrenhof 1
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