Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung eines Sonderzuschusses für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener Schwerbehinderung
Schulaufsichtlich genehmigte private Grundschulen und Mittelschulen können Sonderzuschüsse für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit nachgewiesener Schwerbehinderung erhalten.
Description
Zweck
Durch die staatlichen Zuschüsse sollen private Träger unterstützt werden.
Gegenstand
Privaten Grundschulen und Mittelschulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken, werden Sonderzuschüsse für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen gewährt.
Dem Schulträger kann nach Maßgabe des Staatshaushalts ausnahmsweise ein Zuschuss für die Beförderung einer Schülerin oder eines Schülers gewährt werden, wenn auf Grund einer durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Bl" nachgewiesenen Schwerbehinderung die Beförderung mit einem speziellen Kraftfahrzeug auf dem Schulweg zwingend erforderlich ist und die damit verbundenen Kosten für den Staat niedriger als bei einer notwendigen Schülerbeförderung zu einer anderen geeigneten Schule sind.
Es gilt eine zweijährige Karenzzeit (Ausnahme: kirchliche Schulen).
Förderempfänger
Antragsberechtigt sind Schulträger von privaten Ersatzschulen.
Prerequisites
Unter anderem:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit des Schulträgers (Art. 29 Abs. 2 BaySchFG)
- Vorliegen einer schulaufsichtlichen Genehmigung der Schule nach Art. 92 ff. BayEUG
- Leistungen werden erst gewährt, wenn die Schule mindestens zwei Jahre ohne wesentliche schulaufsichtliche Beanstandungen bestanden hat.
Procedure
Der Sonderzuschuss für die Beförderung von Schülerinnen und Schüler mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen kann formlos bei der zuständigen Regierung beantragt werden. Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit ist der jeweilige Sitz der Schule.
Required documents
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Required document, Bavaria-wide:
unter anderem: Nachweis der Gemeinnützigkeit
(Gemeinnützigkeit wird vom zuständigen Finanzamt bescheinigt.)
- Required document, Bavaria-wide: ggf. weitere Unterlagen
Forms
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Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Formloser Antrag (mit Unterschrift)
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
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Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 32 Abs. 1 Satz 5 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
GVBl. 2000 S. 455, ber. S. 633; BayRS 2230-7-1-K
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Status: 09.09.2020
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