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Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen; Beantragung einer Erlaubnis

In Bayern dürfen Schwangerschaftsabbrüche nur in zugelassenen Einrichtungen durchgeführt werden. Einrichtungen bedürfen daher einer Erlaubnis bzw. haben ihre Bereitschaft zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen anzuzeigen.

Landratsamt Freyung-Grafenau

Gesundheitswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Mi
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