Kindesmisshandlung; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Zeugen von Kindesmisshandlungen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Beschreibung
Sie haben gesehen, wie ein Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Kindern aufgefallen? Sie hören immer wieder Kinder in der Nachbarschaft schreien und laut weinen?
Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Rechtsgrundlagen
-
Rechtsgrundlagen, bayernweit:
§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Stand: 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Für Sie zuständig
-
Polizeiinspektion Kempten (Allgäu)
Postanschrift
Auf der Breite 17
87439 Kempten (Allgäu)
Telefon
+49 831 9909-0
Telefax
+49 831 9909-2119
-
Polizeipräsidium Schwaben Süd/West
Postanschrift
Postfach 2160
87411 Kempten (Allgäu)
Telefon
+49 831 9909-0
Telefax
+49 831 9909-1499
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.