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Vertragsnaturschutzprogramm Wald; Beantragung einer Zuwendung

Freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen, werden honoriert.

Für Sie zuständig

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf Dienstort Schwandorf

Hausanschrift

Hoher-Bogen-Str. 10
92421 Schwandorf

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Postfach 1037

92401 Schwandorf

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf Dienstort Schwandorf Außenstelle Nabburg

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92507 Nabburg

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92503 Nabburg

Telefon

+49 9433 896-0

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regensburg-Schwandorf Dienstort Schwandorf Außenstelle Neunburg vorm Wald

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Neukirchner Str. 2a
92431 Neunburg vorm Wald

Postanschrift

Neukirchner Str. 2a

92431 Neunburg vorm Wald

Leistungsdetails

Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert freiwillige Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzer (inklusive Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Wald erbringen. Das VNP Wald ist damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm im Wald werden ökologisch besonders wertvolle Lebensräume und Populationen von bedrohten Arten im Wald gesichert. Waldbesitzern verpflichten sich, fünf bzw. zwölf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.

Insbesondere Mittel- und Niederwäldern, Biberlebensräumen, lichte Wälder und wertvolle Strukturen wie Biotopbäume, Altholzinseln und Totholz (ggf. auch nach natürlichen Störungsereignissen wie Windwurf) bzw. ein vollständiger Nutzungsverzicht werden gefördert.

Durch die Förderung werden die Einkommensverluste bzw. zusätzliche Kosten ausgeglichen.

Interessierte Waldbesitzende wenden sich im ersten Schritt an die örtlich zuständige untere Naturschutzbehörde oder das örtliche Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie erhalten dort Informationen, welche Förderungen möglich sind und Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen.

Die Antragstellung ist in einem jährlich festgelegten Zeitraum (in der Regel im November bis Mai) beim örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.

Stand: 20.10.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz