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Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild), Auer-, Birk-, und Rackelwild sowie Seehunde dürfen nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden, soweit für diese Wildarten überhaupt Jagdzeiten festgesetzt sind.
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Postfach 1461
82244 Fürstenfeldbruck