Logo Bayernportal

Kommunale Kindertageseinrichtung; Anmeldung

Wenn Ihr Kind in einer kommunalen Kindertageeinrichtung betreut werden soll, müssen Sie es dort vorher anmelden.

Formulare

Ergänzung: Markt Meitingen

Für Sie zuständig

Haus für Kinder am Freibad - Krippe und Kindergarten

Hausanschrift

Hauptstraße 56e
86405 Meitingen

Postanschrift

Hauptstraße 56e

86405 Meitingen

Haus für Kinder Erlingen - Kinderkrippe und Kindergarten

Hausanschrift

St.-Martin-Straße 2a
86405 Erlingen

Postanschrift

St.-Martin-Straße 2a

86405 Erlingen

Telefon

+49 8271 1374

Haus für Kinder Herbertshofen - Kindergarten und Hort

Hausanschrift

Pestalozzistraße 1
86405 Herbertshofen

Postanschrift

Pestalozzistraße 1

86405 Herbertshofen

Telefon

+49 8271 3476

Kindergarten Ostendorf

Hausanschrift

Kindergartenstraße 2
86405 Ostendorf

Postanschrift

Kindergartenstraße 2

86405 Ostendorf

Telefon

+49 8271 3636

Leistungsdetails

Informieren Sie sich über die in Frage kommenden Einrichtungen und nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf. Fragen Sie nach dem Angebot an Betreuungsplätzen und nach den inhaltlichen Schwerpunkten.

Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune über die Modalitäten für die Anmeldung; evtl. gibt es eine zentrales (onlinegestütztes) Anmeldeverfahren

Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden. Ein Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes gegen Masern bzw. ärztliches Zeugnis über Immunität oder medizinische Kontraindikation ist zwingend vorgesehen.

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Kindertageseinrichtung auf.

Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.

Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.

Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.

Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.

Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die

  • tägliche Betreuungszeit,
  • Betreuungskosten und
  • Kündigungsfristen.

Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein

  • vom Einkommen der Eltern,
  • von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
  • von der Betreuungszeit.

Für Kinder ab dem 1. Kindergartenjahr bis zur Einschulung besteht Anspruch auf einen Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Die Träger müssen die Gebühren in Höhe des Zuschusses reduzieren.

Mit dem einkommensabhängigen Bayerischen Krippengeld können Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet werden, wenn sie diese tatsächlich tragen.

Die Fristen sind abhängig von der Einrichtung.

Ergänzung: Markt Meitingen

Bitte zum Anmeldetermin mitbringen: Anmeldeformular: Bitte bringen Sie das Anmeldeformular ausgefüllt und unterschrieben zum Anmeldetermin mit. Es werden die Unterschriften aller Sorgeberechtigten benötigt. Impfpass und U-Heft: Der Nachweis der Masernschutzimpfung ist Voraussetzung für die Aufnahme in der Einrichtung! Kopie des Sorgerechtsbescheids: Wenn nicht beide Eltern sorgeberechtigt sind, bitte Kopie des Sorgerechtsbescheids vorlegen! Wenn Sie Fragen zur Betreuung in den genannten Einrichtungen des Marktes Meitingen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.meitingen.de

Stand: 23.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales