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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer befristeten Freistellung von Belegungsbindungen

Soll geförderter Wohnraum befristet von Belegungsbindungen freigestellt werden, muss dies beantragt werden.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 41 - Baugenehmigung, Bauleitplanung, Gutachterausschuss, Denkmalschutz

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